Fr. Nov 22nd, 2024
Grillen im Garten

Sommerzeit ist für viele auch Grillzeit. Doch so einfach den Grill anschmeißen und grillen ist nicht immer erlaubt. Einige rechtliche Punkte müssen dabei unbedingt beachtet werden, erklärte uns Weber-Grill. Wer im Garten und insbesondere auf dem Balkon grillen möchte, muss dabei Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Diese dürfen durch Rauch und Qualm nicht unnötig belästigt werden. Das gilt insbesondere ab 22 Uhr, wenn Nachtruhe herrscht. Gleichzeitig ist dabei auch der Lärm abzustimmen.

Für Mieter lohnt immer zuvor ein Blick in die Hausverwaltung. In Mehrfamilienhäusern kann das Grillen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel in der Hausordnung oder in einem Mietvertrag ist rechtlich gültig.

Wie darf gegrillt werden?

Auch in der Länge und der Frage wie oft gibt es mittlerweile schon zahlreiche Gerichtsurteile. Das Oberste Landgericht in Bayern hat zum Beispiel entschieden, das 5 Mal im Jahr erlaubt ist. Dieses aber auch nur am äußersten Ende der Gartenanlage. In Oldenburg sieht das OLG die Anzahl nur bei 4 Mal im Garten. Das LG Stuttgart hat geurteilt, das bis zu 3 Mal im Jahr und insgesamt auf der Terrasse stattfinden darf.

In Bonn müssen die anderen Mieter in einem Mehrfamilienhaus 48 Stunden zuvor informiert werden. Das LG Hamburg das beim Grillen auf dem Balkon kein offenes Holzkohlefeuer genutzt werden darf.

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Generell gilt daher, dass Sie Ihre Nachbarn 48 Stunden vor dem Grillen darüber informieren sollten. Besonders dann, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen.

Sorgfaltspflichten nicht vergessen

Natürlich geht es beim Grillen auch um Sicherheit. Spiritus oder Benzin sind beim Grillen absolut tabu. Passiert etwas, gibt es später große Probleme mit den Versicherungen. Brennbare Gegenstände sollten nie in der Nähe des Grills aufbewahrt werden. Ein Feuerlöscher ist immer in greifbarer Nähe zu deponieren.

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Wer in freier Natur grillen möchte, muss noch weitere rechtliche Punkt beachten. In vielen Städten ist das Grillen in freier Natur nur noch sehr eingeschränkt möglich. Nähere Auskunft erhalten Sie direkt im Bürgerzentrum.