Do. Nov 21st, 2024
Winterschäden im Garten und am Haus

Das Wetter wird milder, die Temperaturen steigen langsam an. Seit einigen Tagen ist das Thermometer auch in den Abendstunden wieder über die 0 Grad Marke im Plus. Ideal, um sich für die kommende Gartensaison vorzubereiten. In nur kurzer Zeit geht es los und alles blüht und gedeiht. Wären die nicht die Winterschäden an Haus und Garten. Eigentlich war der Winter dieses Jahr ebenfalls sehr milde, es gar nur ein paar Tage, in denen das Wetter kurz eingebrochen ist. Häufig reicht das aber aus, um Schäden an Haus und Garten zu hinterlassen. Bevor die Gartensaison nun wieder beginnen kann, sollten diese Schäden behoben werden. Gerade der häufige Wechsel, den wir in diesem Winter erlebt haben, von Wind, Kälte und Nässe, setzt den Dächern und der Fassade zu, aber auch dem Gartenboden.

Winterschäden vor Gartensaison entfernen

Oft sind es zunächst nur kleine Risse oder die Farbe blättert an der Fassade ab. Aber auch undichte Kehlen und verrutschte Dachpfannen sind zu erkennen. Diese Winterschäden sollten in der Regel sofort mit der Entdeckung beseitigt werden, um spätere –höhere- Folgekosten zu vermeiden. Wir raten dazu, die Kosten bei den Winterschäden durch einen Fachbetrieb beheben zu belassen. Das ist schon alleine aus Versicherungsgründen wichtig.

>> Garten auf den Winter vorbereiten

So hat jeder Hausbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Muss sein Haus, den Garten und das gesamte Grundstück also regelmäßig auf mögliche Schäden kontrollieren und diese entweder sofort beheben oder absichern. Das gilt auch für morsche Bäume. Erfolgt das nicht, kann später bei einem weitergehenden Schaden, der auch Dritte betreffen könnte, die Versicherung Probleme bereiten. Das gilt auch, wenn Heimwerker in Eigenregie Wetterschäden beheben. Hier fehlt immer der Nachweis, ob die Arbeiten wirklich in dem entsprechenden Umfang erfolgt sind. Wer einen Fachbetrieb zur Behebung bestellt, hat den Nachweis durch die Rechnung. Wer hingegen die Schäden doch in Eigenregie beheben möchte, sollte dabei unbedingt immer an den Arbeitsschutz denken. Gerade bei Heimwerkern steigt seit Jahren die Quote der Arbeitsunfälle in Heim und Garten.

Winterschäden – Die Rechnung bezahlen

Das viele Winterschäden gerne hinaus gezögert werden, haben einen guten Grund. Auch bei kleineren Schäden kommt es durch einen Fachbetreib häufig zu Rechnungen im hohen 3-stelligen Bereich oder sogar im 4-stelligen Bereich. Nicht immer sind genügend Rücklagen vorhanden. Häufig erfolgt alleine schon aus diesem Grund ein Aufschub, der sich aber als fatale Entscheidung herausstellt. Werden die Winterschäden nicht nach dem Erkennen behoben, kommt es in der Regel zu weiteren Folgeschäden. Diese werden dann besonders teuer. Generell gibt es aber hinsichtlich bestehenden finanziellen Engpässen auch entsprechende Alternativen. Einige Versicherungen decken bestimmte Winterschäden ab. So übernehmen diese zum Beispiel teilweise auch Frostschäden (Wohngebäudeversicherung). Andere Alternativen bestehen in Kleinkredit mit einer Laufzeit von bis zu 90 Tagen. So zum Beispiel durch VEXCASH.

Hier können Kurzzeitkredite von 100 – 3.000 Euro einfach unbürokratisch in Anspruch genommen werden (30 – 90 Tage Laufzeit). Schon etwa 60 Minuten später nach dem Antrag ist das Geld auf dem Konto und die Rechnung für die Winterschäden kann bezahlt werden. Das ist so einfach wie ein Dispo, nur wesentlich günstiger. Weitere Alternativen bestehen darin, mit dem Handwerksbetrieb ein längeres Zahlungsziel zu vereinbaren. Viele Handwerker machen das bei bereits bekannten Kunden gerne. Oft hilft auch der Wink, dass man sich sonst anderweitig umsehen muss. So sind viele Handwerker bereit, auch Zahlungsziele von 30 – 60 Tagen einzuräumen.

Welche Winterschäden häufig anfallen

Besonders gerne wird bei der jährlichen Sichtung der Balkon vergessen. Doch gerade hier kommt es durch Nässe und Frost über die Jahre zu Schäden, die sogar zum Abstürzen führen können. Es macht durchaus Sinn, den Balkon ebenfalls –mindestens 1 x im jahr- auf mögliche Risse oder andere Auffälligkeiten zu kontrollieren.

Daneben sind folgende Kontrollen wichtig:

  • Dach
  • Fassade
  • Keller
  • Fenster
  • Außentüren
  • Außenanlagen
  • Bäume (hier regelmäßig nach jedem Sturm!)

Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie eine Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer haben, die nicht einfach auf einen Mieter übertragbar ist. Die Pflicht, Haus und Garten in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und Schäden entweder sofort zu behoben oder zu sichern, ist somit auch gesetzlich verankert.

Nie in bar bezahlen

Grundsätzlich sollte beachtet werden, das alle Dienstleister, die vom Hausherrn beauftragt werden, die Winterschäden zu reparieren, immer nur per Überweisung bezahlt werden. Bitte leisten Sie niemals Barzahlung. Denn die Handwerksleistungen können Sie unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich (max. 20 % von 20.000 Euro, also 4.000 Euro jährlich) geltend machen. Aber nur dann, wenn die Zahlung an den gewerblichen Dienstleister nachverfolgbar als Überweisung erfolgte. Ist die Zahlung allerdings in bar erfolgt, entfällt der steuerliche Abzug hierbei.