Mo. Dez 2nd, 2024
Katze Mietwohnung

Unser Haushaltstipp zielt dieses Mal auf die Tierhaltung in der Mietwohnung ab. Hier gab es in der letzten Zeit viele Änderungen und immer noch sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig. Unser heutiger Haushaltstipp beschäftigt sich daher vor allem damit, was erlaubt ist und wofür dringend eine Genehmigung vom Vermieter benötigt wird.

Katzen – Tierhaltung in der Mietwohnung
Katzen stellen zwar in der Regel kein Problem dar, müssen jedoch genehmigt werden. Ist die Tierhaltung in der Mietwohnung untersagt, muss auch erst für die Katze eine Genehmigung durch den Vermieter erfolgen.

Kleintiere sind erlaubt
Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt.- Mit kleinen Ausnahmen. Ratten werden so zum Beispiel durch die Gerichte als nicht sauber angesehen und können durch den Vermieter verboten werden. Das gilt auch für Frettchen, die einen entsprechenden Duft mit sich bringen können. Andere Kleintiere wie Hamster, Meerscheinchen und Kaninchen dürfen jedoch grundsätzlich als Tierhaltung in der Mietwohnung gehalten werden.

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So auch Wellensittiche. Papageien hingegen müssen ebenfalls eine Zustimmung bei der Tierhaltung in der Mietwohnung durch den Vermieter erfahren.

Hunde – Tierhaltung in der Mietwohnung
Auch bei einem Hund ist das Einverständnis erforderlich. Sollte der Hund allerdings später durch Unrat im Treppenhaus oder Ruhestörung auffallen, kann die Genehmigung zur Tierhaltung in der Mietwohnung wiederzogen werden.

Psychische Stabilität
Bekommen Kinder oder pflegende Personen eine psychische Stabilität durch Tiere, kann eine Tierhaltung in der Mietwohnung nicht untersagt werden. Ein gutes Beispiel dafür ist auch der Blindenhund, der generell anerkannt werden muss.

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Exotik bei der Tierhaltung in der Mietwohnung
Exoten können zwar teilweise gehalten werden, aber nur dann, wenn diese nicht gefährlich sind. So ist eine Würgeschlange aber auch eine Giftschlange grundsätzlich für die Tierhaltung in der Mietwohnung untersagt.

Fazit Tierhaltung in der Mietwohnung

In der Regel lassen sich Vermieter bei einem freundlichen Gespräch überzeugen. Eine heimliche Tierhaltung in der Mietwohnung führt aber zu einer Abmahnung. In der Regel lässt sich das auch nicht lange verheimlichen.