Jeder Umzug ist anstrengend und teuer. Unter Umständen lässt sich der Umzug sogar von der Steuer absetzen. Dazu sind aber einige Anforderung zu beachten. Übrigens kann nicht nur der geschäftliche, sondern auch der private Umzug steuerlich geltend gemacht werden. Wie das geht, erfährst Du in unserem Artikel.
In der letzten Zeit leiden vor allem Familien bei einem Domizilwechsel. Die Mieten sind teurer geworden, dann kommt die Kaution, die Spedition und die ganzen Nebenkosten, sowie die alte Wohnung, die unter Umständen auch noch viele Zusatzkosten verursachen kann. Da ist es schon ganz gut, wenn zumindest ein Teil steuerlich abgesetzt werden kann.
Der private Umzug
Besonders schwierig ist das in Großstädten, wo sich ganze Schlangen bei freien Mietwohnungen bilden. Zu beobachten ist das Hamburg, Berlin, Köln, Dortmund und vielen anderen deutschen Städten. Wie uns die Arndt-Spedition mitteilte, herrscht ein richtiger Kampf um jede neue Wohnung, die frei wird. Die Möbelspedition für den Umzug nach Dortmund ist daher oft eine gute Empfehlung, um private und geschäftliche Umsiedlungen kostengünstig und sicher zu gestalten. Ob nun ein Großumzug oder sogar ein internationaler Domizilwechsel. Wichtig ist immer eine gute Spedition.
Privat gibt es nur wenige Möglichkeiten, die Kosten abzusetzen. Dennoch sind bis zu 3.000 Euro dafür anrechenbar. Von diesem Betrag können 20 Prozent von der Steuer, also maximal bis zu 600 Euro, abgesetzt werden. Doch das war nicht alles.
- Bis zu 20 % von 3.000 Euro (max. 600 Euro)
- Oder Umzugskostenpauschale (1.390 € / 695 € / 306 €)
Auch eine Umzugskostenpauschale ist möglich, wobei pauschal 1.390 Euro für Verheiratet (Ledige 695 Euro) angesetzt werden können. Weitere Familienmitglieder (z.B. Kinder) bekommen eine Pauschale von je 306 Euro. Die gute Nachricht: Ein Nachweis für die Pauschale muss nicht erbracht werden!
Der berufliche Umzug
Besser sieht es in diesem Punkt aus. Allerdings sei gleich gesagt, das Finanzamt prüft einen beruflichen Umzug sehr genau. Die Gründe sind dabei eng gefasst.
Was fällt unter einen beruflichen Umzug? Erstes Merkmal ist, das bei der Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle nun mindestens je eine Stunde an Ersparnis eintritt. Aber auch eine Werkswohnung, die im Arbeitsvertrag vermerkt ist, kann das Tor zur steuerlichen Anrechnung öffnen. Ebenso, wenn die Werkswohnung, die bislang bewohnt wurde, gekündigt wurde.
Doch was kann eigentlich bei einem beruflichen Umzug abgesetzt werden? Eine ganze Menge. Das lohnt sich.
- Transportkosten
- Maklerkosten
- Übernachtungskosten
- Einlagerung
- etc.
Sogar ein erforderlicher Nachhilfeunterricht für die Kleinen kann bei einem beruflichen Umzug in Abzug gebracht werden und, falls erforderlich, die neuen Schulbücher. Teilweise sogar das Anbringen von Gardinenstangen. Muss zudem ein neuer Backofen erworben weil, wenn die neue Wohnung über einen anderen Anschluss verfügt, können bis zu 230,08 Euro geltend gemacht werden.
Wichtig bei einem beruflichen Umzug: Unbedingt alle Unterlagen und Quittungen aufbewahren!
Nicht vergessen
Unter Umständen fallen auch haushaltsnahe Dienstleistungen an, die wieder über die Jahre in der Steuerabrechnung geltend gemacht werden können.
Wichtig allerdings: Niemals eine Rechnung bar bezahlen, ansonsten erkennt das Finanzamt die Rechnung nicht an!