Mi. Mai 8th, 2024
Infos zur Mietkaution

Die Mieten steigen, damit auch die Mietkaution. Gesetzlich erlaubt sind bei der privaten Vermietung maximal 3 Kaltmieten. Für viele Familien kaum noch bezahlbar. Einige Tipps, haben wir einmal für Sie zusammengestellt. Kann ein Kredit bei der Mietkaution behilflich sein. Vielleicht.

Wir haben zwei interessante Wege dafür gefunden. Dabei erfolgt eine Kombination mit der zuvor gezahlten Kaution für die alte Wohnung. Diese wird ja in der Regel erst einige Wochen oder Monate später rück überwiesen. So dass es also darum geht, diese Differenz zu überbrücken. Zudem beobachten wir, das es immer öfters auch zu Abzocke bei der Kaution kommt.

Mietkaution per Kredit – Geht das?

Grundsätzlich ja. Natürlich muss die Bonität stimmen. So kann zum Beispiel ein Kurzzeitkredit von wenigen Wochen in Anspruch genommen werden. Durch die kurze Laufzeit kommt es zu besonders günstigen Zinsen. Dabei dient der Kurzkredit vor allem dazu, die Zeit bis zur Auszahlung der alten Kaution zu überbrücken. Aber auch regulärer Kredit kann natürlich bei der Bank beantragt werden. Reicht die eigene Bonität dafür nicht aus (z.B. durch Einträge in der Schufa), kann auch ein Darlehen ohne Schufa für die Mietkaution in Anspruch genommen.

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Der Vorteil hier: Der Antrag ist recht unbürokratisch und der Kreditgeber interessiert sich nicht für die Schufa des Antragstellers. Gleichzeitig ergibt sich aber auch ein zweiter, interessanter Nebeneffekt. Der Kredit für die Mietkaution ohne Schufa wird ebenso nicht in die Schufa eingetragen. Dadurch kommt es zu einer Herabstufung der eigenen Bonität, die dort als Schufa Score gemessen wird. Das kann durchaus Sinn machen. Doch gibt es neben einem Kredit weitere Alternativen?

Mietkaution per Raten bezahlen

Auch das erlaubt der Gesetzgeber. Dabei darf die Mietkaution in 3 gleichen Raten gezahlt werden. Die erste wird mit der Übergabe/dem Einzug gezahlt. Die zwei weiteren jeweils einen Monat später. Alle Raten für die Mietkaution sind in gleichen Beträgen zu leisten. Möglich macht das der BGB  §551, Abs. 2 . Ein Haken hat die Sache allerdings. Der Vermieter darf das zwar nicht verweigern, aber in der Regel kann er den Mietvertrag ablehnen. Selbst wenn die Ratenzahlungen für die Mietkaution erzwungen wird, dürfte das dem künftigen Verhältnis zum Vermieter abträglich sein. So einfach ist es also nicht, die Kaution in Raten zu bezahlen. Stimmt der Vermieter dieser Vereinbarung nicht zu, kann der Mieter zwar darauf bestehen, da es einen gesetzlichen Anspruch gibt, aber letztlich wird so der Mietvertrag nicht zustande kommen. Zum Abschluss wäre da noch eine andere Alternative.

Versicherungsbürgschaft

Seit einigen Jahren ist es möglich, die Mietkaution über eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen. Dabei handelt es sich praktisch um eine Versicherung, die dem Vermieter eine Entschädigung bis zu einem bestimmten Betrag (max. 3 Kaltmieten) garantiert. Der Mieter bezahlt dafür jährlich oder im Quartal eine kleine Gebühr. Doch auch diese Lösung hat einen Haken. So verlangen die meisten Betreiber eine saubere Schufa Auskunft, womit viele wieder durch das Raster fallen.

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Zum anderen ist es dem Vermieter überlassen, ob er diese Form der Bürgschaft als Mietkaution wirklich akzeptiert. Und auch für den Mieter kann es teuer werden. Denn er bekommt später keinen Betrag zurück. Sondern zahlt jedes Jahr neu. Das funktioniert bei kurzen Mietverhältnissen von 1 – 3 Jahren. Darüber hinaus lohnt sich das Modell jedoch meistens nicht.

Unsere Empfehlung für die Mietkaution

Wer die Zeit bis zur Auszahlung der alten Kaution zunächst überbrücken möchte, sollte entweder dafür einen Kurzzeitkredit (0-60 Tage möglich) in Anspruch nehmen oder die Mietkaution in 3 Monatsraten, gemäß der gesetzlichen Möglichkeit, bezahlen. Beides sind die einfachsten und unkompliziertesten Varianten. In vielen Fällen geht es ja tatsächlich nur darum, die Zeit bis zur Rückzahlung der alten Kaution zu überbrücken. Unserer Erfahrung nach dauert es zwischen 2 – 6 Wochen im Schnitt, bis der Vorvermieter diesen Vorgang abwickelt.